Seit Jahren ist die Frage „ob Mietshaus Videoüberwachung erlaubt ist" Gegenstand heftiger Diskussionen, weil Einbrüche, Vandalismus, Überfälle und Diebstähle nicht nur in der Eigentumswohnung, sondern auch im Miethaus passieren könnten.

Aber im Vergleich zum ersteren ist die Videoüberwachung im Mietshaus viel komplizierter, weil mehrere Parteien beispielsweise Mieter, Vermieter oder andere Mitbewohner normalerweise dabei betroffen sind und auf die Interessen jeder Partei Rücksicht genommen werden soll.

Hier in diesem Artikel stellen wir Ihnen vor, in welchen Situationen Sie als Mieter oder Vermieter das Mietshaus mit Überwachungskamera kontrollieren können. Falls Sie nach dem Durchlesen weitere Fragen haben, können Sie gerne einen Kommentar schreiben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Überblick

#1. Dürfen Sie als Mieter Videoüberwachung im Mietshaus durchführen

#2. Dürfen der Vermieter Mietwohnung Überwachungskamera installieren

#3. Top 3 Tipps für Mietshaus Videoüberwachung

videoüberwachung durch mieter

Darf ein Mieter eine Kamera anbringen

Wenn Sie ein Haus mieten, gibt es sicherlich zahllose Belästigungen und Quälereien wie z. B.:

„Die vermietete Wohnung ist alt und es kann leicht eingebrochen werden ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen. Darf ich Mietwohnung-Überwachungskamera anbringen?"
„Vermieter betritt meine Wohnung ohne vorherige Ankündigung."
„Ich muss den Gemeinschaftsraum mit anderen teilen, die Sie nicht kennen und fühlen sich dabei unsicher."
„Jemand hat versucht mein Schloss zu öffnen, während ich weg war."
„Es gibt Videoüberwachung in der Mietwohung ohne Einverständniserklärung... "

Das erdrückende Gefühl der Unsicherheit und der unaufhörliche Ärger sind die Rezepte für weitere Schwierigkeiten, sofern nicht rechtzeitig Handlungen ergriffen werden. Deshalb wächst es die Notwendigkeit, eine Überwachungskamera für Mietwohnung zu installieren.

Viele Mieter fühlen sich sicherer, wenn die Haustür oder der Hauseingangsbereich beobachtet per Mietwohnung Überwachungskamera wird. Wenn Sie auch eine Mietshaus-Videoüberwachung durchführen möchten, können Sie eine Frage haben: Darf ein Mieter eine Kamera anbringen?

Natürlich. Aber diese JA-Antwort ist nur gültig, wenn Sie in konkreten Situationen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie folgt haben wir alle Fälle zusammengefasst:

#1. Wenn Sie Mietshaus-Kameraüberwachung im Einfamilienhaus durchführen:

Sie müssen den Vermieter darüber informieren und sich eine Einverständniserklärung ausstellen lassen.

#2. Wenn Sie Mietshaus-Überwachungskamera im Mehrfamilienhaus installieren möchten, gibt es zwei Fälle:

Sie möchten nur Ihren eigenen privaten Raum überwachen – in diesem Fall ist Mietshaus Videoüberwachung selbstverständlich zulässig, solange Sie die Zustimmung des Vermieters haben. Solche Mietshaus Überwachungskameras müssen so ausgerichtet werden, dass keine Mitbewohner oder öffentlichen Flächen miterfasst werden.

Sie möchten den öffentlichen Raum, wo andere Mitbewohner betreten könnten, überwachen – außer Zustimmung des Vermieters müssen Sie mit anderen betroffenen Mitbewohnern besprechen und deren Einverständnis erhalten. Detailliert gesagt müssen Sie die obengenannten Personen die folgenden Infos vorab informieren:

  1. Wo sollen die Mietshaus Überwachungskamera stehen?Welche Bereiche werden von der Kamera erfasst?
  2. In welchem Zeitraum läuft die Kamera?
  3. Wie lange wird das Video gespeichert?
  4. Wer hat Zugriff auf die Aufnahmen?
  5. Wie gewährleistet man den Datenschutz bei der Mietshaus Videoüberwachung?

Betreffend Zustimmung des Vermieters oder der Mitbewohner lassen Sie sich am besten eine Einverständniserklärung der Mietshaus Videoüberwachung von allen Mietern oder Vermietern schriftlich geben. So gibt es im Zweifelsfall einen Nachweis der Zustimmung der Videoüberwachung von Mietern.

Aber wenn einer von ihnen ”Nein” sagt, ist die Mietwohnung Videoüberwachung im Treppenhaus, an der Haupthaustür, Hof oder anderen öffentlichen Bereichen laut Mietrecht unzulässig. Denn eine solche Videoüberwachung verletzt das Persönlich­keits­recht von Mitmietern.

 

videoüberwachung treppenhaus mietrecht

 

#3. Der Sonderfall:
Wenn eine Mietshaus Videoüberwachung zur Abwehr unmittelbar bevorstehender Angriffe notwendig wäre und der Gefahr nicht anders begegnet werden könnte – wie im folgenden Sachverhalt erwähnt, kann der Mieter in diesem Sonderfall eine Mietshaus-Überwachungskamera anbringen.
(AG München 413 C 26749/13)

Dürfen Vermieter Videoüberwachung in Mietshäusern durchführen

Schauen Sie zuerst einen Sachverhalt:

Ein Mieter hatte eines Tages im Hauseingang eine Mietshaus-Überwachungskamera entdeckt. Der Vermieter teilte ihm mit, er habe zur Abschreckung gegen Vandalismus und Einbruchsdiebstahl und im Sinne einer erhöhten Sicherheit Kameras anbringen lassen. Aber der Mieter war gegen eine solche Überwachung und ging vor Gericht.

Dem D.A.S. Leistungsservice zufolge gestand das Amtsgericht Frankfurt dem Mieter das Recht zu, der Abbruch der Kameraüberwachung im Mietshaus zu verlangen.
(AG Frankfurt am Main, Az. 33 C 3407/14)

Aus diesem Fall können wir sehen, dass, auch wenn der Vermieter Eigentümer des Hauses ist, er keine Mietshaus Überwachungskamera willkürlich installieren kann. Deshalb müssen Sie als Mieter die Mietshaus Videoüberwachung nicht dulden.

Wenn der Vermieter darauf besteht, eine Mietshaus Überwachungskamera zu installieren, haben Sie das Recht zu widersprechen. Aus dem folgenden Fall können wir erfahren, dass Sie sogar dem Vermieter mittels einstweiliger Verfügung untersagen können, das Haus mittels einer Mietshaus Überwachungskamera überwachen zu lassen.
(AG Schöneberg vom 8.6.2012 – 19 C 166/12)

Die Videoüberwachung von Vermieter im Mietshaus ist nur dann erlaubt, wenn alle Mieter zustimmen.

Es gibt aber eine Ausnahme: Als erforderlich anzusehen wäre die Installation von Mietshaus Überwachungskamera nur dann, falls es in der Vergangenheit schon tatsächlich zu Fällen von Vandalismus oder Einbruchsdiebstahl gekommen wäre. Langfristige Videoaufnahmen und permanente Videospeicherung sind in diesem Fall jedoch immer noch nicht erlaubt.

Was man über Videoüberwachung im Mietshaus noch wissen muss?

      • Wenn es einen Mieterwechsel gibt, muss der Neumieter vor Vertragsunterzeichnung über die Videoüberwachung im Mietshaus ausführlich informiert werden. Vermieter benötigen auch die Zustimmung des neuen Mieters.
      • Besucher müssen auch mit deutlichen Hinweisschildern auf die Videoüberwachung im Mietshaus aufmerksam gemacht werden. Eine heimliche Überwachung ist immer unzulässig und kann manchmal zu Streitigkeiten und Entschädigungen führen.
      • Selbst wenn Sie Zulässigkeit der Videoüberwachung im Mietshaus oder Hauseingang haben, dürfen Nachbargrundstücke ebenfalls nicht von der Mietshaus Überwachungskamera eingefangen werden.

 

darf ein mieter eine kamera anbringen

Fazit

Mieter, die entweder Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus mieten, haben das Recht, sich sicher zu fühlen und sich vor unvorhergesehene Gefahren zu schützen.
Sicherheitsmaßnahmen wie Mietshaus Videoüberwachung sind wichtig, um Sie und Ihre Familie zu schützen.

Bei der Installation dieser Mietshaus Überwachungskamera müssen Sie jedoch mit Grundstückseigentümern, Wohnungsvereinigungen, Mitbewohner oder Vermietern zu sprechen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Wenn Sie die obengenannten Bedingungen ganz erfüllen und eine Mietshaus-Überwachungskamera für Ihr Zuhause auswählen möchten, können Sie sich im Reolink Shop umschauen. Es gibt eine Vielzahl von Kameras zur Auswahl.

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Haben Sie noch welche Fragen zur Mietshaus Videoüberwachung? Hinterlassen Sie bitte Ihre Frage im Kommentar!

12 thoughts on “Dürfen Mieter/Vermieter Videoüberwachung im Mietshaus durchführen

  1. Gustav Sucher says:

    Hallo, danke für den tollen Artikel. Wie sieht es da beim Neubau aus? Kann man das auch im Vertrag unterbringen, sodass der Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Eingangsbereich überwacht wird? Danke für alles!

    • Sybil says:

      Hallo Gustav, vielen Dank für Ihre Komplimente zu diesem Artikel.

      Wenn Sie Überwachungskameras in einem Neubau installieren möchten, benötigen Sie auch die Zustimmung aller im Haus lebenden Mieter. Und am besten erhalten Sie die Zustimmung aller Mieter schriftlich im Vertrag, so gibt es im Zweifelsfall einen Nachweis der Zustimmung.

      Steht ein Mieterwechsel an, muss der Neumieter vor Vertragsunterzeichnung ausführlich informiert werden und auch hier sollte eine schriftliche Einverständniserklärung eingeholt werden.

      Ich hoffe, dass diese Info Ihnen helfen kann.

      Liebe Grüße
      Sybil

      • David Schüffelchen says:

        Ich habe den Mitbewohner aus dem UG in Verdacht und wohne im 3. Stock.

        Wir meiden die verdächtigte Person, da sie oft stark alkoholisiert ist.
        Muss ich ihn über die Kamera informieren, auch wenn er ”nichts in unserem Stockwerk zu suchen hat?”
        Würde eine Info auf meiner Haustür reichen als Hinweis, dass dieser Bereich überwacht wird?
        Bei einer Testaufnahmen sah man Tatsächlich nur meine eigene Tür.

  2. David Schüffelchen says:

    Der Beitrag ist ja schon ein paar Tage älter, aber ich versuche mein Glück trotzdem mal.

    Meine Freundin und ich sind nach einer Beschwerde beim Vermieter vermehrt Opfer von Vandalismus geworden.

    Nächtliches sturmklingeln haben wir schon mit einem Schalter an der Klingel Anlage gelöst, sodass wir, wenn wir nichts erwarten die Klingel deaktivieren können.
    Einmal wurde uns um 5 Uhr am Morgen ein Nagel in die Klingel geschlagen, sodass diese dauerhaft leutet.

    Das war das kleinere Übel. Es kam häufiger vor, dass während ich im Urlaub war ein Nagel in mein Schloss geschlagen wurde und mit Epoxy das Schloss komplett verschlossen wurde. Ich bin nun schon bei über 1200€ Schäden.

    Darf ich in diesem Fall meinen Wohnungseingang bewachen? Wir wohnen im Dachgeschoss und die Familie nebenan (mit denen wir uns sehr gut verstehen) finden, dass eine Überwachung der Richtige Weg ist. Auch mein Vermieter hat nichts dagegen, so den Vandalen ausfindig zu machen.

    Die Kamera wird ausschließlich meine Wohnungstür im Blick haben. Darf ich in diesem Fall eine Kamera installieren?

    • Nicola says:

      Hi David,

      danke für Ihre Nachricht und es tut mir sehr leid, dass Ihnen das passiert ist. Wie wir in diesem Beitrag erklärt haben, dass die Überwachungskamera im Miethaus erlaubt ist, solange Sie mit Vermieter und auch mit anderen betroffenen Mitbewohnern besprochen haben und gleichzeitig die Zustimmung von denen bekommen.

      Sie haben gesagt, dass Ihr Vermieter und auch die Familie nebenan sind beide dafür. Hiermit beachten Sie jedoch, ob noch andere Personen von der Überwachungskamera an der Wohnungstür betroffen werden. Falls ja, brauchen Sie dann noch sie darüber informieren und die Zustimmung bekommen.

      Hoffe, dass Ihnen diese Info helfen kann.

      Viele Grüße
      Nicola

  3. kevin beyer says:

    Hallo habe eine Frage , und zwar haben wir die Vermutung dass fremde Personen unbefugt die unsere gemietete Wohnung betreten, darf man in diesem Fall ohne den Vermieter etwas zu sagen bzw zu fragen eine Kamera in unserer Mietwohnung anbringen die nur unsere Wohnung filmt ?

    • Nicola says:

      Hi Kevin, danke für Ihre Nachricht. Falls sich die Kamera nur auf Ihre eigene Wohnung richtet und keine andere Bereiche und Personen davon betroffen werden, können Sie dann eine Kamera in Ihrer Mietwohnung anbringen, ohne den Vermieter zu fragen. Für eine Indoor Kamera würde ich Ihnen die Reolink C2 Pro empfehlen, eine PT Kamera für Indooreinsatz. Hier ist der Link: https://reolink.com/de/product/c2-pro/

      Hätten Sie noch welche Fragen dazu, stehen wir Ihnen zur Verfügnung :=)

      Viele Grüße
      Nicola

  4. Nicola says:

    Hi Dirk, danke für Ihre Nachricht. Für diese Frage brauchen Sie sich vielleicht an einen professionellen Anwalt wenden. Und hiermit würde ich empfehlen, dass Sie den Mietvertrag und die Zustimmung separat erstellen und dann mit dem Mieter vereinbaren.

  5. Nicola says:

    Hi Jasmin,

    das tut mir sehr leid. Für die möglichen Konsequenzen brauchen Sie sich vielleicht an professionellen Anwalt wenden. Aber nötigenfalls können Sie vielleicht zuerst mit dem Nachbarn und dem Vermieter darüber sprechen und auch das Problem über Stalker klar erklären. Ich glaube, nach dem Austausch können sie Sie verstehen, warum Sie eine Kamera eingerichtet haben 🙂

    Beste Grüße
    Nicola

  6. Nicola says:

    Hallo Anna,

    es tut mir sehr leid das zu hören. Meiner Meinung nach kann die Kamera als Abschreckung vor Diebstahl und Vandalismus dienen, da jeder Täter fürchtet, dass er von der Kamera erfasst und dann von anderen erkannt wird.

    Aber gleichfalls brauchen Sie noch beobachten, dass die Installation einer Überwachungskamera von Vermieter und auch von betroffenen Mietern einverstanden sein muss.

    Hoffe, dass diese Informationen helfen 🙂

    Vielen Dank und beste Grüße
    Nicola

  7. Dicasandra says:

    Hallo,
    wir haben eine von allen Mietern genehmigte Kamera aussen am Haus installiert. Allerdings nimmt sie nicht nur die Bilder auf, sondern auch Ton. Ist das legal? Die meisten Überwachungskameras, die man heute erwirbt sind zum grössten Teil alle mit Mikrofon.

  8. Fabian Screta says:

    Wie sieht es auch wenn man in einer Mietwohnung im EG einfach nur die Terasse bzw. den Eingang der Terrasentüre? Muss dies auch deklariert werden und dem Vermieter gemeldet werden?

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